Förderung Bildungsmessen und Ausbildungsbörsen

Förderung

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Der Bildungsfonds Schwalm-Eder wurde 2013 mit dem Ziel eingerichtet, die im Schwalm-Eder-Kreis stattfindenden Bildungsmessen und Ausbildungsbörsen mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Daneben können aus dem Fonds auch berufsorientierende Maßnahmen und Projekte allgemeinbildender und beruflicher Schulen im Landkreis unterstützt werden.

Die Ziele des Bildungsfonds, die Besetzung des Fördergremiums und weitere Grundlagen wurden in dem „Struktur- und Finanzkonzept für Bildungsmessen und Ausbildungsbörsen im Schwalm-Eder-Kreis“ festgelegt, dem alle Partner in der OloV-Steuerungsgruppe Schwalm-Eder zugestimmt haben und dem u. a. der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises in seiner Sitzung vom 21.05.2013 zugestimmt hat. 

Eine Förderung aus dem Bildungsfonds ist seit 2014 möglich. Grundlage für jede Förderung ist die "Richtlinie zur Förderung von berufsorientierenden Maßnahmen aus Mitteln des Bildungsfonds Schwalm-Eder", die zuletzt am 25. Juli 2019 geändert wurde und in dieser Fassung alleinige Grundlage für die Antragstellung und alle Förderentscheidungen ist.  

Anträge sind zu stellen:

  • für die Honorierung des BSO-Engagements einer Schule frist- und formlos
  • für Kleinprojekte schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Projektstart
  • für alle anderen Projekte und Bildungsmessen spätestens acht Wochen vor Beginn des Projektes/der Veranstaltung schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars 

Die online verfügbaren Formulare wurden bisher noch nicht an die Änderungen der Richtlinie angepasst. Verwenden Sie für die Antragstellung bitte dennoch vorübergehend das hier verfügbare  PDF- oder Word-Formular.

Sie können den Antrag und Verwendungsnachweis für Kleinprojekte auch bequem online ausfüllen.

Die möglichen Fördervarianten im Überblick:

Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an die Mittelverwaltende Stelle.

 

Innerhalb von 8 Wochen nach Ende des Projektes oder der Veranstaltung ist ein schriftlicher Verwendungsnachweis vorzulegen.

Bitte verwenden Sie hierfür die zum Download bereitgestellten Formulare und beachten Sie die ausführlichen Hinweise in dem dazugehörigen Merkblatt.

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